ÖGK CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG FÜR VORERST DREI JAHRE AUSGESETZT
Die Entscheidung für eine vorerst dreijährige Zeitspanne fixierte Aussetzung der Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen in der ÖGK gefallen ist. Die chefärztliche Bewilligung wird bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt.
Die Entscheidung für eine vorerst dreijährige Zeitspanne fixierte Aussetzung der Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen in der ÖGK gefallen ist.
Die chefärztliche Bewilligung wird bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt.